FAQ zu Pönalen

 

Sie haben Fragen zu einer Pönale?

Sie haben eine Pönale erhalten und wissen nicht so recht, warum? Im Folgenden haben wir Ihnen eine Liste an häufig gestellten Fragen zusammengefasst und hoffen, dass Sie hier bereits eine Antwort auf Ihre Frage finden. Hier finden Sie zudem auch noch einmal unsere Nutzungsbedingungen, die Ihre Frage u.U. auch beantworten.

  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich Mitarbeiter:in oder Dienstleister bin und eine Pönale erhalten habe? Faq

    Bitte wenden Sie sich an den Eigentümer/Verwalter/Besitzer der Parkfläche (z.B. den Supermarkt, bei dem Sie gearbeitet haben), sodass dieser uns direkt eine Stornierungsgenehmigung für Ihren Fall zukommen lässt.

  • Haben Sie Beweismaterial zum Unfall/Diebstahl auf dem überwachten Parkplatz? Faq

    Nein, bei unserem Kamerasystem handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung im herkömmlichen Sinne. Die Kameras dienen lediglich dem Zweck der Kontrolle der Verweildauer und nehmen nur ein Standbild des Kennzeichens inkl. Front- bzw. Heckpartie des Fahrzeugs auf.

  • Ich habe nur vergessen, ein Parkticket auszulegen und innerhalb der ausgewiesenen maximalen Parkdauer geparkt. Muss ich dennoch bezahlen? Faq

    Ja, denn ohne Hinterlegung einer für den Standort entsprechend gültigen Parkberechtigung (Parkticket), können wir bei der Kontrolle nicht feststellen, ob die Parkdauer eingehalten wurde und daher wird durch unser Personal eine Zahlungsaufforderung ausgestellt. Das Nachreichen eines Parktickets wird nicht anerkannt, da es weder dem Fahrzeug noch dem jeweiligen Parkvorgang zugeordnet werden kann.

  • Ich hatte eine Panne auf dem Parkplatz und habe deshalb die Höchstparkdauer überschritten. Was kann ich tun? Faq

    Bitte senden Sie uns zur weiteren Prüfung Ihres Anliegens einen konkreten Nachweis über Ihre Panne (z.B. ÖAMTC-Bestätigung, Abschlepp-Bericht), aus welchem Ort, Datum und die genaue Uhrzeit hervorgeht.

    Falls Sie keinen Nachweis haben, können wir leider keine Kulanzentscheidung treffen. In dem Fall bitten wir Sie um Zahlung der fälligen Vertragsstrafe.

  • Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl ich einen Parkausweis für Behinderte nach §29b der StVO gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt hatte? Faq

    Der Parkausweis für Behinderte nach § 29b der StVO ist zusätzlich beim Abstellen eines Fahrzeuges auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz zu hinterlegen. Bitte berücksichtigen Sie, dass der Parkausweis nur in Kurzparkzonen auf öffentlichen Flächen von Parkgebühr und Parkdauer befreit. Daher war die Ausstellung der Pönale laut den Nutzungsbedingungen durch unser Personal gerechtfertigt.

  • Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung hinter der Windschutzscheibe gefunden, obwohl ich ein Parkticket hatte? Faq

    Wurde bei der Kontrolle der Fahrzeuge kein Parkticket gut sicht- und lesbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges vorgefunden, war das Fahrzeug widerrechtlich abgestellt und wurde korrekterweise eine Zahlungsaufforderung ausgestellt.

  • Was muss ich machen, wenn ich bei meinem Ladevorgang die Höchstparkdauer überschritten habe? Faq

    Bitte senden Sie uns zur weiteren Prüfung Ihres Anliegens einen konkreten Nachweis über Ihren Ladevorgang zu, aus dem Ort, Datum und die genaue Uhrzeit hervorgeht. *
    Falls Sie keinen Nachweis haben, können wir leider keine Kulanzentscheidung treffen. In dem Fall bitten wir Sie um Zahlung der fälligen Vertragsstrafe.

    *Eine entsprechende Kulanzentscheidung muss für jeden Standort einzeln geprüft werden.

  • Wie wird die Einhaltung der Gratisparkzeit mit Hilfe von Kennzeichenscannern überprüft? Faq

    Das eingesetzte Kamerasystem dient nur zur Kontrolle der Verweildauer der Besucher:innen des Parkplatzes mittels Kennzeichenerfassung. Es wird nur ein einzelnes Bild bei der Ein- bzw. Ausfahrt im Ein-/Ausfahrtsbereich aufgenommen und daraus wird das Kennzeichen für die Verweildauer ausgewertet.
    Wir verweisen auf die Löschfristen, die in unserer Datenschutzerklärung angegeben sind.

  • Wo finde ich Informationen zu den am Standort geltenden Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Überwachung der Parkdauer und -berechtigung? Faq

    Die geltenden Nutzungsbedingungen sind am Standort durch ein Schild oder einen Aufkleber auf der Seite des Parkscheinautomaten kommuniziert. Zusätzlich wird mit mehreren Wiederholungsschildern am Standort auf die Konsequenzen bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen hingewiesen. Oder Sie informieren sich hier über die geltenden Nutzungsbedingungen von Park&Control.

Ihr Webbrowser (Internet Explorer) wird nicht unterstützt.

Sie müssen Ihren Browser aktualisieren, um diese Webseite verwenden zu können.
Für die optimale und sichere Nutzung dieser Website aktualisieren Sie Ihren Browser bitte auf die aktuellste Version über die offizielle Website der Hersteller.