Ja, denn ohne Hinterlegung einer für den Standort entsprechend gültigen Parkberechtigung (Parkticket), können wir bei der Kontrolle nicht feststellen, ob die Parkdauer eingehalten wurde und daher wird durch unser Personal ein Zahlschein ausgestellt. Das Nachreichen eines Parktickets wird nicht anerkannt, da es weder dem Fahrzeug noch dem jeweiligen Parkvorgang zugeordnet werden kann.